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GRANDEDU HOLDING · IMPULSE & PERSPEKTIVEN

Drei ZFU-Kurse der GrandEdu Gruppe: Aufstiegs-BAföG richtig beantragen

Die GrandEdu GmbH bietet drei ZFU-zugelassene IHK-Aufstiegsfortbildungen: Wirtschaftsfachwirt, Technischer Betriebswirt und Personalfachkaufmann. Der Pressebeitrag erklärt die Lehrgänge und den digitalen Antrag auf Aufstiegs-BAföG.

Berufstätige bei einer digitalen Aufstiegsfortbildung und Förderberatung – AI GENERATED

Herford, 4. August 2026. Beruflicher Aufstieg braucht verlässliche Qualität, einen klaren Lernweg und eine realistische Finanzierung. Die GrandEdu GmbH, ein Unternehmen der GrandEdu Gruppe, bietet drei ZFU-zugelassene Fernlehrgänge zur Vorbereitung auf öffentlich-rechtliche IHK-Fortbildungsprüfungen an. Für viele Interessierte kann das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – besser bekannt als Aufstiegs-BAföG – den Zugang zu einer solchen Qualifizierung erleichtern.

Drei ZFU-zugelassene Aufstiegsfortbildungen der GrandEdu GmbH

Zum Angebot der GrandEdu GmbH gehören drei ZFU-zugelassene IHK-Aufstiegsfortbildungen:

  • Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) – Bachelor Professional of Business (CCI)
    ZFU-Zulassungsnummer 5137423, Regeldauer laut ZFU: 10 Monate, ausgewiesene Lehrgangskosten: 6.000 Euro.
  • Geprüfte/r Technische/r Betriebswirt/in (IHK) – Master Professional of Technical Management (CCI)
    ZFU-Zulassungsnummer 5139124, Regeldauer laut ZFU: 10 Monate, ausgewiesene Lehrgangskosten: 6.000 Euro.
  • Geprüfte/r Personalfachkaufmann/-frau (IHK) – Bachelor Professional of Human Resources Management (CCI)
    Der berufsbegleitende Online-Lehrgang ist auf 12 Monate ausgelegt und wird von der GrandEdu GmbH für 2.000 Euro angeboten.

Die Lehrgänge sind auf berufsbegleitendes, digitales Lernen ausgerichtet und bereiten gezielt auf die jeweilige IHK-Fortbildungsprüfung vor. Beim Wirtschaftsfachwirt stehen unter anderem Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Recht und Steuern, Finanzierung, Controlling, Logistik, Marketing sowie Führung und Zusammenarbeit im Mittelpunkt. Der Technische Betriebswirt richtet sich besonders an Fach- und Führungskräfte an der Schnittstelle von Technik und Management.

Der Personalfachkaufmann beziehungsweise die Personalfachkauffrau qualifiziert für anspruchsvolle Aufgaben im Personalmanagement. Dazu gehören die Organisation und Durchführung der Personalarbeit, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Personalplanung, Personalmarketing und Personalcontrolling sowie Personal- und Organisationsentwicklung.

Was eine ZFU-Zulassung bedeutet

Die ZFU ist die für den Fernunterricht zuständige staatliche Stelle. Eine Zulassung bestätigt, dass ein Fernlehrgang nach den Vorgaben des Fernunterrichtsschutzgesetzes geprüft wurde. Gegenstand der Prüfung sind insbesondere die fachliche und didaktische Konzeption, die Eignung des Lehrgangs zur Erreichung seines Lernziels sowie die Vertragsgestaltung und die Informationen für Teilnehmende.

Wichtig ist die Unterscheidung: Die ZFU-Zulassung bezieht sich auf den Fernlehrgang. Der angestrebte Fortbildungsabschluss wird durch die zuständige IHK-Prüfung erworben. Ebenso ersetzt die ZFU-Zulassung keine Förderzusage nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz.

Kann Aufstiegs-BAföG für die GrandEdu-Lehrgänge genutzt werden?

Vorbereitungen auf Fortbildungsabschlüsse wie Fachwirt, Personalfachkaufmann oder Betriebswirt gehören grundsätzlich zu den Qualifikationen, die durch das Aufstiegs-BAföG unterstützt werden können. Ob eine konkrete Maßnahme und eine antragstellende Person alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, entscheidet jedoch die zuständige Förderstelle im Einzelfall. Dazu gehören insbesondere die Zulassungsvoraussetzungen für die angestrebte Fortbildungsprüfung und die förderrechtlichen Anforderungen an die Maßnahme.

Eine Altersgrenze gibt es beim Aufstiegs-BAföG nicht. Interessierte sollten ihre Prüfungszulassung und Förderfähigkeit möglichst vor Vertragsabschluss beziehungsweise frühzeitig vor Lehrgangsbeginn prüfen lassen.

Welche Förderung ist möglich?

Nach den aktuellen Informationen des Bundesministeriums können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einer Höhe von insgesamt 15.000 Euro berücksichtigt werden. Davon werden 50 Prozent als Zuschuss gewährt. Für die übrigen 50 Prozent kann ein zinsgünstiges Darlehen der KfW angeboten werden. Wer die Fortbildungsprüfung besteht, kann auf Antrag einen Erlass von 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fälligen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten.

Bei Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich ein Beitrag zum Lebensunterhalt in Betracht kommen. Dieser ist unter anderem vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls von der familiären Situation abhängig. Bei berufsbegleitenden Teilzeitmaßnahmen steht regelmäßig der Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren im Vordergrund.

Aufstiegs-BAföG beantragen: der Weg in sechs Schritten

  1. Prüfungs- und Fördervoraussetzungen klären: Zunächst sollte geprüft werden, ob die persönlichen Voraussetzungen für die gewünschte IHK-Fortbildungsprüfung erfüllt sind. GrandEdu, die zuständige IHK und die örtliche AFBG-Förderstelle können hierzu unterschiedliche, jeweils relevante Auskünfte geben.
  2. Zuständige Förderstelle finden: Über die Postleitzahlensuche auf dem offiziellen Aufstiegs-BAföG-Portal lässt sich die zuständige Behörde des Bundeslandes ermitteln.
  3. BundID einrichten: Für den digitalen Antrag wird eine BundID verwendet.
  4. Antrag über AFBG Digital stellen: Das Online-Verfahren steht in allen 16 Bundesländern zur Verfügung. Unterlagen können dort digital hochgeladen und der Bearbeitungsstand kann nachvollzogen werden.
  5. Nachweise vollständig einreichen: In der Regel gehören dazu Formblatt A als Antrag, die Bescheinigung über die Teilnahme an einer Maßnahme beziehungsweise einem Fernlehrgang, häufig Formblatt B, sowie der Nachweis über die Erfüllung der Prüfungszulassungsvoraussetzungen, regelmäßig Formblatt Z. Je nach Förderart und persönlicher Situation können weitere Einkommens-, Vermögens- oder Familiennachweise erforderlich sein.
  6. Bescheid abwarten und Darlehensangebot prüfen: Die Förderstelle entscheidet über Zuschuss und Darlehensanspruch. Ein mögliches KfW-Darlehensangebot sollte anschließend sorgfältig geprüft und fristgerecht angenommen werden.

Frühzeitig planen, sauber unterscheiden

Für Interessierte sind drei Entscheidungen voneinander zu trennen: Die ZFU lässt den Fernlehrgang zu, die IHK entscheidet über Prüfungszulassung und Abschluss, und die zuständige AFBG-Förderstelle entscheidet über das Aufstiegs-BAföG. Wer diese Schritte frühzeitig koordiniert, schafft eine verlässliche Grundlage für den eigenen Bildungsweg.

Die GrandEdu Gruppe verbindet digitale Lernorganisation mit persönlicher Begleitung und praxisnaher Prüfungsvorbereitung. Informationen zu den Lehrgängen erhalten Interessierte auf den Seiten zum Wirtschaftsfachwirt, zum Technischen Betriebswirt und zum Personalfachkaufmann.

Weiterführende Informationen

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Informationsstand vom 4. August 2026 wieder und ersetzt keine individuelle Beratung durch die zuständige IHK oder AFBG-Förderstelle. Lehrgangskosten können sich ändern; maßgeblich sind die aktuellen Angaben des Anbieters und der zuständigen Stellen.

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